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Corona-Virus? Geht doch auch alles online!
Wenn Sie eine Abmahnung, eine Kündigung, einen Bescheid von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, der Rentenversicherung, der Krankenkasse usw. erhalten haben:
Einfach fotografieren und ab per Mail. Den Rest klären wir telefonisch.
Das funktioniert hervorragend und niemand fängt sich einen Virus. Denn das Wichtigste ist:
Bleiben Sie gesund!
Wichtiger Hinweis zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Krise:
Die Bundesregierung hat die Möglichkeit von Kurzarbeit in ihrem Maßnahmenpaket deutlich ausgeweitet. Dennoch kommt es zur Überreaktion einiger Arbeitgeber und statt Kurzarbeit zu vereinbaren, wird gekündigt.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, muss innerhalb dreier Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden, sonst sind Sie raus, egal wie es mit der Firma nach der Krise weitergeht.
Und weil wir das gerade häufig haben: Kündigung und gleichzeitg Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig und Aufhebungsverträge ziehen in der Regel eine dreimonatige Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit nach sich.